FAQs
FAQs Studijobs
Hier haben wir die wichtigsten Fragen rund ums Thema Studijobs für euch zusammen gestellt.
Wie funktioniert die Anmeldung für die Jobvermittlung und welche Unterlagen benötige ich dafür?
Du kannst dich unter www.swfr.de/serviceportal registrieren.
Nach der Registrierung laden uns bitte deine aktuelle Studienbescheinigung hoch, damit wir dich für die Jobsuche freischalten können.
Hinweise zur Freischaltung:
Du musst deinen Account jedes Semester erneut freischalten lassen, in dem du uns eine aktuelle Studienbescheinigung für das Folgesemester hochlädst.
Weitere Unterlagen zur Sozialversicherung bringe bitte deinem potenziellen Arbeitgeber vor der Einstellung mit.
Hinweise für Studierende zur Vorlage der sozialversicherungsrechtlichen Unterlagen bei einer Einstellung:
Wenn du deutsche/r Staatsangehörige/r bist:
- Aktuelle Studienbescheinigung
Wenn du einem EU/EWR-Staat angehörst:
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
Wenn du einem Nicht-EU-/ Nicht-EWR-Staat angehörst:
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Reisepass
- Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder eAT-Karte mit Zusatzblatt
Welche Jobs gibt es bei Ihnen?
Alle! Wir bekommen täglich die unterschiedlichsten Angebote: kurz- oder längerfristige, mit oder ohne Vorkenntnisse, im Lager, im Einzelhandel, im Büro.
Wo kann ich die Jobs sehen?
Nach der Registrierung auf www.swfr.de/serviceportal
Welche Kosten entstehen durch eine Vermittlung?
Die Jobvermittlung des Studierendenwerks steht Studierenden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kostenlos zur Verfügung.
Was müssen Studierende aus einem EU-Land beim Jobben beachten?
Neu seit 01.01.2019
Studierende aus EU-Ländern, die in Deutschland jobben möchten, müssen sich vor einer Arbeitsaufnahme in Deutschland krankenversichern. Eine bereits bestehende Krankenversicherung im Heimatland gilt bei deutschen Arbeitsverhältnissen nicht.
Wichtiger Hinweis für Studierende mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz:
Wenn Sie in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchten, müssen Sie Ihren bisherigen ausländischen Träger der Sozialversicherung (Krankenkasse) vorher darüber informieren. Dort erfahren Sie, wie sich eine Beschäftigung bzw. ein Minijob auf Ihre soziale Absicherung auswirkt.
Welche Unterlagen benötigen internationale Studierende (Nicht-EU-Land) / Wie lange kann ich arbeiten?
Sie benötigen eine eAT-Karte mit Zusatzblatt oder einen Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung für einen Zeitraum von 120 ganzen oder 240 halben Tagen. Sie müssen für den Arbeitgeber einen Nachweis führen, ob und wie Sie die 120 ganzen oder 240 halben Tage in Anspruch genommen haben.
Bitte beachten Sie: Als halber Arbeitstag sind Beschäftigungen bis zu einer Höchstdauer von vier Stunden anzusehen, wenn die regelmäßige Arbeitszeit der weiteren Beschäftigten in dem Betrieb acht Stunden beträgt. Die Höchstdauer ist fünf Stunden, wenn die regelmäßige Arbeitszeit zehn Stunden beträgt. Ohne zeitliche Einschränkungen sind studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder einer hochschulnahen Einrichtung (z.B. Studierendenwerk) möglich. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten bleiben von der Genehmigung der Arbeitsbehörde abhängig!
Informationen zur elektronischen Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (eAT-Karte) finden Sie auf:
Service A-Z - www.freiburg.de - Rathaus und Service/Service/Service A-Z - Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
Wie viele Stunden pro Woche kann ich während der Vorlesungszeit arbeiten?
Sie dürfen maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wochenendarbeit und Nachtschichten zählen nicht mit.
Ausführliche Informationen finden Sie z. B. auf der Homepage der AOK.
Wann werden Beiträge zur Sozialversicherung fällig?
Sobald Sie Einkünfte bis zu 450 € monatlich erzielen, werden Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 3,6 % für Sie fällig. Der Anteil des Arbeitgebers liegt bei 18,6 %. Bis zu einem Betrag von maximal 450 € können Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Was versteht man unter einer kurzfristigen und was unter einer geringfügigen Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung können Sie für 3 Monate oder 70 Tage im Jahr ausüben. Die Beschäftigung darf nicht regelmäßig und über einen längeren Zeitraum ausgeübt werden.
Eine geringfügige Beschäftigung unterliegt keiner zeitlichen Grenze, Sie dürfen allerdings nicht über 450 € im Monat verdienen.
Sie können sowohl eine geringfügige als auch eine kurzfristige Beschäftigung nebeneinander ausüben.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der AOK.
Wie viel darf ich verdienen damit das BAföG nicht gekürzt wird?
Sie dürfen als BAföG-EmpfägerIn nicht mehr als 5.400 € pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) verdienen wenn Sie nicht verheiratet sind und kein Kind haben.
Wie viel darf ich verdienen damit das Kindergeld nicht gestrichen wird?
Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie beziehen, wird gestrichen, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht länger in einer Berufsausbildung (z.B. Studium) befinden. Für bestimmte Fälle bestehen Ausnahmeregelungen. Der Anspruch für Masterstudierende entfällt, wenn Sie regelmäßig über 20 Stunden pro Woche arbeiten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Familienkasse.
Welche Unterlagen benötigt der Arbeitgeber bei Arbeitsaufnahme?
Sozialversicherungsnachweis, Name der Krankenkasse, Bankverbindung, Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug und/oder Steueridentifikationsnummer, Studierendenausweis.
Bei internationalen Studierenden aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Ländern auch die eAT-Karte mit Zusatzblatt mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung bzw. Arbeitserlaubnis.
Wo bekomme ich eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug/Gewerbeschein?
Eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.
Einen Gewerbeschein bekommen Sie im Bürgerbüro, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg
Wo bekomme ich ein Gesundheitszeugnis?
Sie bekommen das Gesundheitszeugnis beim Staatlichen Gesundheitsamt Freiburg, Sautierstr. 28, 79104 Freiburg
Öffnungszeiten bitte telefonisch erfragen unter: 0761/21870
Was muss ich bei einer selbständigen Tätigkeit beachten?
Sie müssen beachten, dass Sie eine Unfallversicherung abschließen müssen, Ihre Krankenkasse ist nicht für Arbeitsunfälle zuständig. Die Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit müssen Sie dem Finanzamt (Einkommensteuerbescheid) angeben.
Was muss ich bei einem Urlaubssemester beachten?
Wenn Sie während des Urlaubssemesters arbeiten bedeutet das, dass Sie Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen.
Wie viele Jobs kann ich gleichzeitig bei der Jobvermittlung anfordern?
Wir können Ihnen immer nur drei Stellenangebote gleichzeitig aushändigen, da unsere Jobs auch bei den anderen Studierenden sehr begehrt sind. Sobald uns Ihre Rückmeldung vorliegt, dass das Bewerbungsverfahren noch läuft, können Sie weitere Angebote anfordern.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Emailanfragen an die Jobvermittlung?
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen umgehend zu bearbeiten. Zu manchen Zeiten ist der Ansturm allerdings sehr groß und Sie müssen unter Umständen etwas warten.
Wie häufig bekommen Sie in der Jobvermittlung Stellenangebote und wann gehen sie ein?
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Stellenangebote rund um die Uhr online zu stellen. Bestimmte Zeiten gibt es nicht.